Zugang zum Sport – ISGY Halle / Schwimmbad Erding/Neufahrn
Update vom 02.04.2022
Erlass der 16. BayIfSMV tritt zum 3. April 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 30. April 2022
Ab dem 3. April 2022 gelten dann grundsätzlich nur noch sogenannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen.
Für den Sport in Bayern bedeutet das: Keine Einschränkungen mehr!
Nach wie vor ist es empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von medizinischen Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten.